Mit einer Patientenverfügung halten Sie rechtlich verbindlich fest, welche ärztliche Behandlung Sie wünschen, falls Sie Ihren Willen eines Tages nicht mehr selbst bilden können. Meist geschieht das infolge einer ernsten Krankheit oder eines Unglücks.
Sie ist damit eine vorausschauende persönliche Erklärung, in der Ihre Überzeugungen und Wünsche festgehalten sind. Darin bestimmen Sie verbindlich, ob bestimmte ärztliche Maßnahmen begonnen, fortgeführt oder unterlassen werden sollen, falls Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2000 ist vorgeschrieben, dass sie schriftlich abgefasst wird. Dann ist sie für Ärzte und Angehörige verbindlich.
Auch die Kirchen befassen sich mit dem Thema. Sie haben eigene Hinweise herausgegeben, die bei Gewissensfragen rund um die Verfügung Orientierung geben. Diese Broschüre halten wir gemeinsam mit den Unterlagen des Justizministeriums für Sie bereit.
Wichtiger Hinweis: Unsere Angaben zur Patientenverfügung ersetzen keine rechtliche Beratung. Für juristische Fragen empfehlen wir eine fachkundige Stelle – auf Wunsch stellen wir gern den Kontakt für Sie her.